Bezirksversammlung

In Hamburg werden staatlichen und kommunale Aufgaben nicht getrennt, die Hamburgische Bürgerschaft ist sowohl Landtag als auch Kommunalparlament. Darüber hinaus bestehen sieben Bezirke, deren Bezirksämter für die meisten Verwaltungsaufgaben zuständig sind, die bürgernah vor Ort erledigt werden können. Die Bezirksversammlung, die in Wandsbek aus 57 Abgeordneten besteht, ist die parlamentarische Vertretung Wandsbeks- hier leben knapp 500.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und es werden stetig mehr.

Die Bezirksversammlung Wandsbek wird von den Einwohnerinnen und Einwohnern des Bezirks Wandsbeks alle fünf Jahre – zusammen mit der Europawahl – gewählt. Das Gremium regt Verwaltungshandeln an, kontrolliert die Führung der Geschäfte des Bezirksamtes, entscheidet in ihr vorbehaltenen Angelegenheiten und nimmt die im Bezirksverwaltungsgesetz vorgesehenen Wahlen vor. In allen Angelegenheiten, die für den Bezirk von Bedeutung sind, deren Erledigung aber nicht dem Bezirksamt unterliegt, kann sie Empfehlungen aussprechen.

Zur Vorbereitung ihrer Arbeit bestellt die Bezirksversammlung den Hauptausschuss, mehrere Fachausschüsse sowie bei Bedarf Sonderausschüsse. Mit Angelegenheiten, die regional begrenzte Teile des Bezirks betreffen, befassen sich die Regionalausschüsse Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne, Alstertal, Rahlstedt, Wandsbek Kern und Walddörfer.

Die Bezirksversammlung tagt in der Regel einmal monatlich in öffentlicher Sitzung. Ihre Sitzung beginnt und endet mit einer öffentlichen Fragestunde, die Bürgern die Gelegenheit bietet, Fragen an die Mitglieder der Bezirksversammlung zu richten.

Unsere Abgeordnete in der Bezirksversammlung
Jessica Hennig und Christoph Schütte