Das ARD-Magazin Panorama hat in seiner gestrigen Sendung der Hamburger Steuerverwaltung vorgeworfen, Steuernachzahlungen aus Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäften nicht konsequent genug verfolgt zu haben. Der Haushaltsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft hat dieses Thema bereits im Februar 2018 im Rahmen einer einstimmig beschlossenen Selbstbefassung umfassend erläutert (siehe Anlage).
Dazu Jan Quast, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Die sogenannten Cum-Ex- oder Cum-Cum-Geschäfte sind ein Skandal. Es ist richtig, dass die Steuerbehörden diese unnachgiebig verfolgen, die Beteiligten vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden und für den Schaden aufkommen müssen. Die Hamburger Finanzämter waren deutschlandweit die Ersten, die die Strukturen aufgedeckt und sie bis zum Bundesfinanzhof verfolgt haben. Mit den Themen Cum-Ex und Cum-Cum hat sich der Haushaltsausschuss – nachdem das Thema bereits Ende Januar 2018 in der Bürgerschaft debattiert worden war – bereits vor zwei Jahren so ausführlich wie möglich befasst und auch die Bürgerschaft darüber informiert. Der Senat hat alle Fragen beantwortet, soweit es rechtlich möglich ist, ohne sich strafbar zu machen. Angesichts des damals schon großen öffentlichen Interesses ist kaum vorstellbar, dass die Haushaltspolitikerinnen und -politiker ihre Fraktionen nicht über die Beratungen informiert haben, und dass dieses Thema nicht auch unter Senatsmitgliedern diskutiert worden ist. Da nun auch in der Sache keine wirklich neuen Fakten vorliegen, habe ich den Eindruck, dass einige der Beteiligten gerade unter taktischer Amnesie leiden.“
Dazu Dr. Mathias Petersen, Vorsitzender des Haushaltsausschusses und Abgeordneter der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Es ist auf den Tag fast genau zwei Jahre her, dass wir die Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte im Haushaltsausschuss ausführlich und intensiv aufgearbeitet haben. In diesem Zusammenhang ist es in höchstem Maße unseriös, wenn aufgrund völlig unbewiesener Behauptungen versucht wird, die eigenen Wahlchancen zu verbessern. Vor dem Landgericht Bonn gibt es nach wie vor ein laufendes Verfahren und damit auch die Möglichkeit, bei einem positiven Ausgang die entsprechende Summe vollständig zurückzuerhalten. Es ist reines Wahlkampfgetöse, dass sich Mitglieder des Haushaltsausschusses heute nicht mehr an die Sitzung im Jahr 2018 erinnern wollen, obwohl hier eine Vielzahl von Fragen geklärt werden konnten. Der Senat hat im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten umfassend Transparenz hergestellt. Im Übrigen auch in Bezug auf einen Sachverhalt, wie ihn Panorama nun recherchiert haben will. Eine Rückforderung muss juristisch hieb- und stichfest sein. Bei einer Niederlage vor Gericht können andernfalls haushaltsrelevante Schäden in Millionenhöhe für die Hansestadt entstehen. Diese muss Hamburg alleine tragen, auch wenn ein Verfahren auf die Einschätzung des Bundes zurückgeht und von den Hamburger Finanzämtern nicht geteilt wird. Hamburg hat sich in der Vergangenheit bereits dafür eingesetzt, diese Regelung anzupassen – bislang ohne Erfolg. Die Finanzämter müssen bei Steuerbescheiden zu Cum-Ex und Cum-Cum schwerwiegende Abwägungsentscheidungen treffen. Ich habe keinen Zweifel daran, dass auch im von Panorama recherchierten Fall diese Abwägung zum Wohle Hamburgs getroffen wurde.“