Eine Koalition aus CDU und Linkspartei hat einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) „Cum-Ex“ eingesetzt – genau ein Jahr vor der jüngsten Bundestagswahl. Für die Unterstellungen und Vorwürfe haben CDU und Linke auch nach Durchsicht tausender Aktenseiten und umfänglicher Zeugenbefragung keine Belege – im Gegenteil.
Kein finanzieller Schaden für Hamburg
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner Entscheidung Ende Juli 2021 endlich mehr Rechtsklarheit in das komplizierte System der Cum-Ex-Geschäfte gebracht. Die Strafbarkeit der Cum-Ex-Geschäfte der Warburg Bank ist nun höchstrichterlich festgestellt. Die Bank hat alle Cum-Ex-Gelder plus Zinsen zurückgezahlt, sodass Hamburg kein finanzieller Schaden entstanden ist. Vielmehr hat Finanzsenator Dr. Andreas Dressel im April 2022 vor dem PUA erklärt, dass die Stadt bei den Cum-Ex-Zahlungen der Warburg Bank ein erhebliches Plus in der Staatskasse verzeichnet hat. Hintergrund sind Hinterziehungszinsen in Höhe von sechs Prozent p.a., die die Warburg Bank zusätzlich zur zu Unrecht einbehaltenen Summe von 176 Millionen Euro zu entrichten hat.
Keine politische Einflussnahme
Nach eineinhalb Jahren Aufklärungsarbeit und Befragung von über 50 Zeugen aus unterschiedlichen Abteilungen, Ämtern und Behörden ist festzustellen: Alle befragten Zeugen haben unabhängig voneinander sehr deutlich erklärt, dass es keine Einflussnahme durch die Politik auf Steuerentscheidungen gegeben hat.
Keine strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
Gegen Olaf Scholz und Peter Tschentscher sind – teils als kopierte Internet-Vordrucke gefertigte – Strafanzeigen gestellt worden. Die Staatsanwaltschaft hat geprüft, ob ein sog. Anfangsverdacht vorliegt und Ermittlungsverfahren eingeleitet werden müssen. Schon der Anfangsverdacht wurde verneint, strafrechtliche Ermittlungsverfahren mussten nicht eingeleitet werden. Die Vorprüfungen haben „keine zureichenden Verdachtsmomente für Straftaten“ ergeben. Die Generalstaatsanwaltschaft hat diese Entscheidung überprüft und bestätigt.
Kein plötzlicher Sinneswandel der Steuerverwaltung
Anders als immer wieder behauptet: Die Steuerrückforderungen sind Ende 2016 nicht verjährt. Das Finanzamt hat Ende 2016 Änderungsbescheide erlassen, mit denen die fünfjährige Zahlungsverjährung neu in Gang gesetzt wurde. Diese Änderungsbescheide liegen allen Mitgliedern des PUA vor.
Kein Vergleich oder Erlass von Steuern zugunsten der Warburg-Bank
Es hat keinen Vergleich oder Erlass von Steuern zugunsten der Warburg-Bank gegeben und auch keine Gespräche darüber. Ein solches Vorgehen ist im Steuerrecht gar nicht zulässig. Der damalige Leiter der Steuerverwaltung Hamburg hat in öffentlicher Sitzung vor dem PUA und auch bereits 2020 vor dem Haushaltsausschuss der Bürgerschaft erklärt, dass es mit der Warburg-Bank Gespräche über den der Besteuerung zugrundeliegenden Sachverhalt gab – aber gerade nicht über die Höhe der Steuerschuld. Weitere Zeugen haben dies bestätigt.