B-Plan Bramfeld 65

Öffentliche Auslegung

Auslegungszeitraum vom 18. November bis 17. Dezember 2019

Das Bezirksamt Wandsbek legt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Bramfeld 65 (Bramfelder Spitze) gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635) öffentlich aus. Das Gebiet wird durch die Bramfelder Chaussee im Nordwesten, die Werner-Otto-Straße im Nordosten sowie die Südgrenzen der Flurstücke 2149 und 2150 der Gemarkung Bramfeld begrenzt. (s. beiliegende Karte, Kartengrundlage: ALKIS, Herausgeber Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung)

Die Planzeichnung, die Verordnung mit textlichen Festsetzungen, die Begründung, der Vorhaben- und Erschließungsplan, die umweltrelevanten Informationen, die Fachgutachten sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden wie folgt öffentlich ausgelegt:

Wann: Montag, 18.11.2019 bis einschließlich Dienstag, 17.12.2019, montags bis donnerstags zwischen 9 und 16 Uhr und freitags zwischen 9 und 14 Uhr

Wo:     Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Wandsbek, Maurienstraße 3, 22305 Hamburg, 2. Obergeschoss (Flur)

Während der öffentlichen Auslegung können Anregungen zu allen genannten Teilen des Bebauungsplan-Entwurfes bei der genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die genannten Planunterlagen können im oben genannten Zeitraum auch im Internet unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ auf den Seiten des „HamburgService“ eingesehen werden. Zudem besteht hier die Möglichkeit, direkt Stellungnahmen online abzugeben. Vor der Nutzung ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Der Online-Dienst kann unter folgender Adresse aufgerufen werden: https://bauleitplanung.hamburg.de/

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Bramfeld 65 sollen im Kreuzungsbereich Bramfelder Chaussee/Werner-Otto-Straße die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines markanten Bürogebäudes geschaffen werden. Vorgesehen ist die Errichtung eines bis zu siebengeschossigen Bürogebäudes mit einem Innenhof und zwei Untergeschossen, das nach Süden hin schrittweise auf fünf Geschosse abgestaffelt ist. Der Gebäudekomplex wird straßenparallel zu den Hauptverkehrsstraßen Bramfelder Chaussee und Werner-Otto-Straße errichtet.