Bürgerschaftswahl 2020

KandidatInnen des vWK 12

Kandidatenaufstellung im Wahlkreis 12

Die SPD im Wahlkreis 12 schickt für die Stadtteile Bramfeld, Farmsen-Berne und Steilshoop insgesamt acht Kandidatinnen und Kandidaten ins Rennen. An der Spitze kandidiert erstmals Regina Jäck. Die Leiterin der Seniorenwohlanlage Max-Brauer-Haus ist seit 2011 Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft und Fachsprecherin für die Belange der Menschen mit Behinderungen.

Lars Pochnicht aus Farmsen-Berne vertritt ebenfalls seit 2011 direkt gewählt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis im Landesparlament und ist neben seinem Engagement als Mitglied im Stadtentwicklungsausschuss der Radfahrexperte der SPD-Bürgerschaftsfraktion.

Auf Platz 3 schicken die Sozialdemokraten Carsten Heeder aus Steilshoop ins Rennen. Der selbstständige Wirtschaftsinformatiker wurde 2008 in die Bezirksversammlung Wandsbek gewählt und ist derzeit SPD-Obmann im Regionalausschuss Bramfeld, Farmsen-Berne und Steilshoop sowie Fachsprecher für Stadtteilentwicklung und Integration.

Die weiteren Kandidatinnen und Kandidaten sind Sandra Wohlert (4.), Tobias Saling (5.), Susanne Kröger (6.), Marcus Moser (7.) und Sebastian Hoffmann (8.).

Elektromobilität fördern – Umwelt schützen

Elektromobilität bedeutet Fortbewegung – für die Menschen und den Klimaschutz. Mit mehr Elektromobilität bleiben alle mobil und die Umwelt wird geschont – egal ob in der Stadt oder auf dem Land. Deshalb bringen wir Elektromobilität voran.

In einem ersten Schritt vor allem für Beschäftigte: Indem wir es steuerlich attraktiver machen, ein Elektrofahrzeug anzuschaffen und als Dienstwagen einzusetzen. Darüber hinaus ist ein steuerfreies Jobticket ein starkes Argument dafür, die Busse und Bahnen des öffentlichen Personennahverkehrs in Anspruch zu nehmen.

Das sind erste Maßnahmen eines umfangreichen Klimaschutzpaketes, das wir in nächster Zeit in der Bundesregierung vorlegen werden. Einen Überblick darüber, wie Klimaschutz sozial gerecht und wirtschaftlich verträglich gelingen kann, gibt unser Präsidiumsbeschluss.
Klimaschutz: Unser Plan

Öffentliche Auslegung Bebauungsplan-Entwurf Bramfeld 70

Bezirksamt Wandsbek

 

Das Bezirksamt Wandsbek hat beschlossen, den Bebauungsplan-Entwurf Bramfeld 70 (Mützendorpsteed) gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635) öffentlich auszulegen.

Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der vorgesehenen Bezeichnung Bramfeld 70 sollen im Blockinnenbereich zwischen Mützendorpsteed, Trittauer Amtsweg, Bramfelder Chaussee und Hildeboldtweg die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neubebauung mit Geschosswohnungsbauten geschaffen werden. Im Rahmen des Vorhabens ist die Errichtung mehrerer Gebäude im geförderten Wohnungsbau mit insgesamt 67 Wohneinheiten und einer gemeinsamen Tiefgarage vorgesehen. Über das Vorhabengebiet soll eine öffentlich zugängliche Wegeverbindung vom Mützendorpsteed zur Bramfelder Chaussee geführt werden. Die Erschließung soll von der Straße Mützendorpsteed durch eine neue öffentliche Straße mit Wendekehre erfolgen.

Benachbarte Flächen außerhalb des Vorhabengebiets sind mit einer bestehenden Reihenhausbebauung in das Plangebiet einbezogen, um die Bestandsbebauung planungsrechtlich zu sichern und perspektivisch eine maßvolle Weiterentwicklung der Wohnbebauung zu ermöglichen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Planzeichnung, Verordnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan), die umweltrelevanten Informationen, Fachgutachten sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden in der Zeit vom 15. März 2019 bis einschließlich 15. April 2019 an den Werktagen (außer sonnabends) montags bis donnerstags zwischen 9 Uhr und 16 Uhr und freitags zwischen 9 Uhr und 14 Uhr im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Wandsbek, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg, 4. Obergeschoss (Flur) öffentlich ausgelegt.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu den Planunterlagen bei der genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die genannten Planunterlagen können im oben genannten Zeitraum auch im Internet unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ auf den Seiten des „HamburgService“ eingesehen werden. Zudem besteht hier die Möglichkeit, direkt Stellungnahmen online abzugeben. Vor der Nutzung ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Der Online-Dienst kann unter folgender Adresse aufgerufen werden: https://bauleitplanung.hamburg.de/

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

“Programmwerkstatt” der SPD Wandsbek

Wir laden am Donnerstag, den 7. Februar um 18:30 Uhr zur Programmwerkstatt für unser Bezirkswahlprogramm in das Clubhaus des Bramfelder SV ein.

Wir wollen an dem Abend mit Ihnen über die Kernaussagen und Ziele unseres Programms für die nächste Wahlperiode von 2019-2024 ins Gespräch kommen und weitere Ideen zur Gestaltung des Bezirks aufnehmen. Zuvor hatten neben den Mitgliedern auch Vertreterinnen und Vertreter von Wandsbeker Vereinen und Institutionen die Gelegenheit, ihre Ideen und Vorstellungen zu benennen.

Derzeit werden neben der finalen Erarbeitung der inhaltlichen Ziele auch die Kandidatinnen und Kandidaten der SPD in den Wahlkreisen in Wandsbek zur Bezirksversammlungswahl am 26. Mai aufgestellt.

Die Programmwerkstatt am 7. Februar findet unter der Moderation unseres Kreisvorsitzenden Dr. Andreas Dressel (Hamburgs Finanz- und Bezirkssenator) und unserer Fraktionsvorsitzenden Anja Quast im Clubhaus des Bramfelder SV, Ellernreihe 88 statt.

Ideen und Anregungen können auch per E-Mail bis zum 11. Februar unter programmwerkstatt@spd-wandsbek.de an die SPD Wandsbek geschickt werden.

Was sich 2019 ändert 5

Neustart für eine stabile Rente

Wir sorgen für eine stabile Rente in den nächsten Jahren. Wer lang gearbeitet hat, ist im Alter ordentlich abgesichert.

  • Wir stoppen den Rückgang des Rentenniveaus und schreiben es bei 48 Prozent bis 2025 fest. Damit machen wir die Rentenhöhe unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung.
  • Unabhängig davon gilt weiter: Wenn die Löhne steigen, erhöhen sich auch die Renten in gleichem Maße.
  • Wir begrenzen den Beitragssatz auf 20 Prozent, damit die Jüngeren nicht überfordert werden.
  • Für Frauen und Männer, bei denen irgendwann die Gesundheit nicht mehr mitmacht, gibt es die Erwerbsminderungsrente. Wir machen sie für künftige Fälle noch besser.

Was sich 2019 ändert 4

Schutz und Sicherheit für Beschäftigte

Wir wollen, dass alle Menschen in unserem Land einen guten Arbeitsplatz haben, an dem sie geachtet werden und ihre Rechte geschützt sind.

  • Wer lange arbeitslos ist, erhält mit dem sozialen Arbeitsmarkt eine Chance für den Wiedereinstieg. Allein dafür stellen wir in dieser Legislaturperiode vier Milliarden Euro bereit.
  • Seit dem 1. Januar können Beschäftigte befristet die eigene Arbeitszeit reduzieren – egal, aus welchem Grund. Anschließend haben sie die Garantie, wieder zur alten Arbeitszeit zurückkehren zu können. Das heißt: Mehr Selbstbestimmung und Sicherheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Frauen bleiben nicht länger in der „Teilzeitfalle“ hängen.
  • Beschäftigte haben ab Januar 2019 mehr Rechte auf Weiterbildung. Damit helfen wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sich auf die Veränderungen am Arbeitsmarkt insbesondere durch die Digitalisierung einzustellen.

Was sich 2019 ändert 3

Mehr bezahlbarer Wohnraum

Wir sorgen für mehr bezahlbare Wohnungen.

  • Wir investieren mit zusätzlich 2,4 Milliarden Euro bis 2021 massiv in den Bau von Sozialwohnungen. Den Bau von bezahlbaren Mietwohnungen fördern wir darüber hinaus durch steuerliche Anreize.
  • Außerdem werden Grundstücke des Bundes, auf denen bezahlbare Wohnungen errichtet werden sollen, verbilligt abgegeben.
  • Wir haben die Mietpreisbremse verschärft. Seit Jahresbeginn müssen Vermieter offenlegen, wie viel der Vormieter gezahlt hatte, wenn die neue Miete mehr als zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegt.
  • Mieterinnen und Mieter können Mietwucher nun einfacher rügen und zu viel gezahlte Miete zurückverlangen.
  • Außerdem schützen wir Mieterinnen und Mieter vor extremen Mieterhöhungen nach Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen. Bislang dürfen Vermieter 11 % der Kosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Das drücken wir auf 8 % überall dort, wo der Wohnungsmarkt angespannt ist. Und: Mehr als 3 € pro Quadratmeter darf die Monatsmiete innerhalb von sechs Jahren nicht steigen.
  • Mit dem Baukindergeld unterstützen wir junge Familien: Für jedes Kind gibt es bis zu 12.000 €, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen 75.000 € plus 15.000 € pro Kind nicht übersteigt.

Was sich 2019 ändert 2

Mehr Investitionen in Bildung

Wir sorgen dafür, dass es Kindern, die jetzt in Armut leben, besser geht. Wir wollen, dass es jedes Kind in Deutschland packt.

  • Mit dem Gute-Kita-Gesetz investieren wir 5,5 Milliarden in den Ausbau und die Qualität der Kindertagesbetreuung.
  • Familien mit kleinem Einkommen erleichtert der höhere Kinderzuschlag das Leben. Ihn erhalten künftig 500.000 Kinder mehr als bisher.
  • Für Familien in der Grundsicherung (Hartz IV) verbessern wir das Schulstarterpaket und machen das Essen in Schule oder Kita kostenlos.