Was sich 2019 ändert 3

Mehr bezahlbarer Wohnraum

Wir sorgen für mehr bezahlbare Wohnungen.

  • Wir investieren mit zusätzlich 2,4 Milliarden Euro bis 2021 massiv in den Bau von Sozialwohnungen. Den Bau von bezahlbaren Mietwohnungen fördern wir darüber hinaus durch steuerliche Anreize.
  • Außerdem werden Grundstücke des Bundes, auf denen bezahlbare Wohnungen errichtet werden sollen, verbilligt abgegeben.
  • Wir haben die Mietpreisbremse verschärft. Seit Jahresbeginn müssen Vermieter offenlegen, wie viel der Vormieter gezahlt hatte, wenn die neue Miete mehr als zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegt.
  • Mieterinnen und Mieter können Mietwucher nun einfacher rügen und zu viel gezahlte Miete zurückverlangen.
  • Außerdem schützen wir Mieterinnen und Mieter vor extremen Mieterhöhungen nach Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen. Bislang dürfen Vermieter 11 % der Kosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Das drücken wir auf 8 % überall dort, wo der Wohnungsmarkt angespannt ist. Und: Mehr als 3 € pro Quadratmeter darf die Monatsmiete innerhalb von sechs Jahren nicht steigen.
  • Mit dem Baukindergeld unterstützen wir junge Familien: Für jedes Kind gibt es bis zu 12.000 €, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen 75.000 € plus 15.000 € pro Kind nicht übersteigt.