Was sich 2019 ändert 4

Schutz und Sicherheit für Beschäftigte

Wir wollen, dass alle Menschen in unserem Land einen guten Arbeitsplatz haben, an dem sie geachtet werden und ihre Rechte geschützt sind.

  • Wer lange arbeitslos ist, erhält mit dem sozialen Arbeitsmarkt eine Chance für den Wiedereinstieg. Allein dafür stellen wir in dieser Legislaturperiode vier Milliarden Euro bereit.
  • Seit dem 1. Januar können Beschäftigte befristet die eigene Arbeitszeit reduzieren – egal, aus welchem Grund. Anschließend haben sie die Garantie, wieder zur alten Arbeitszeit zurückkehren zu können. Das heißt: Mehr Selbstbestimmung und Sicherheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Frauen bleiben nicht länger in der „Teilzeitfalle“ hängen.
  • Beschäftigte haben ab Januar 2019 mehr Rechte auf Weiterbildung. Damit helfen wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sich auf die Veränderungen am Arbeitsmarkt insbesondere durch die Digitalisierung einzustellen.