CORONA – Zahlen und Einschätzungen

Meinung: “Warum haben so viele Menschen (und auch ich) keine Lust mehr, Rücksicht auf die Ungeimpften zu nehmen? Siehe weiter unten: Im zurückliegenden 7-Tages-Zeitraum wurden 4.629 neue Corona-Fälle gemeldet. Das entspricht einer aktuellen Inzidenz von 243,1. Die Inzidenz der Neuinfektionen bei den vollständig Geimpften liegt in der 47. Kalenderwoche bei 24,0 Fällen pro 100.000 Geimpften. Unter den Ungeimpften bzw. nicht vollständig Geimpften liegt die Inzidenz bei 898,2.
Nur theoretisch: wären die Ungeimpften geimpft hätten wir eine Gesamtinzidenz von ca. 50, alle Maßnahmen, die jetzt wieder nötig werden, wären nicht notwendig.”

Jens Schwieger

Fast 2,9 Millionen Impfungen wurden bisher insgesamt verabreicht. Das entspricht mindestens einem Anteil von 76,6 Prozent der Gesamtbevölkerung in Hamburg, die bereits eine oder mehr Schutzimpfungen erhalten haben.

Im zurückliegenden 7-Tages-Zeitraum wurden 4.629 neue Corona-Fälle gemeldet. Das entspricht einer aktuellen Inzidenz von 243,1. Die Inzidenz der Neuinfektionen bei den vollständig Geimpften liegt in der 47. Kalenderwoche bei 24,0 Fällen pro 100.000 Geimpften. Unter den Ungeimpften bzw. nicht vollständig Geimpften liegt die Inzidenz bei 898,2.

Seit Beginn der Pandemie haben sich 114.511 Hamburgerinnen und Hamburger infiziert, rund 100.000 Personen gelten als genesen.

Koalitionsvertrag

Jetzt geht es an die Diskussion in den drei Parteien!

Veränderung ist Fortschritt, wenn sich das Leben der Menschen verbessert – und, wenn sich neue Chancen auftun, die wir ergreifen wollen. So begreifen wir die großen Aufgaben, die sich stellen. Dafür braucht es Mut, Entschlossenheit und gute Ideen. Etwa im Kampf gegen den Klimawandel, für Digitalisierung, für die Sicherung unseres Wohlstandes, für eine moderne, freie Gesellschaft. Das ist die Grundlage des Koalitionsvertrags zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Gemeinsam fühlen wir uns dem Fortschritt verpflichtet.

—–> Hier kann der Vertrag angeschaut werden: Koalitionsvertrag Download <—–

3-Punkte-Plan für Auffrischungsimpfungen

Zusätzliche Impfzentren in den Hamburger Bezirken

Um der gestiegenen Nachfrage zu entsprechen, hat die Sozialbehörde den Aufbau zusätzlicher Impfzentren in den Hamburger Bezirken veranlasst. An diesen Standorten werden Auffrischungsimpfungen ebenso wie Erstimpfungen verabreicht.

Foto von Gustavo Fring von Pexels

Diese Möglichkeiten dienen lediglich als Ergänzung der Impfangebote im Bereich der niedergelassenen Ärzteschaft. Vorrangig wird empfohlen, einen Termin in einer Arztpraxis zu vereinbaren. Bei den folgenden Angeboten muss mit einer Wartezeit gerechnet werden. Im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten werden die Vorkehrungen getroffen, um auch einer hohen Nachfrage entsprechen zu können.

Hamburg-Mitte: Impfzentrum Innenstadt – voraussichtlicher Beginn 5. Dezember mit festen Terminen, ab Inbetriebnahme bis auf weiteres mit mehreren festen Terminen pro Woche.

Hamburg-Nord: Impfzentrum im EKZ Hamburger Meile, neuer/größerer Standort – feststehende Termine (jew. 11:30 bis 18:30): 25. bis 27. November; 29. und 30. November; 1. und 2. Dezember; 4. Dezember, im Folgenden bis auf weiteres mit mehreren festen Terminen pro Woche.

Wandsbek: Impfzentrum Friedrich-Ebert-Damm 160 – feststehende Termine (jew. 13:00-20:00 Uhr): 24. und 25. November; 28. bis 30. November; 1. und 2. Dezember, im Folgenden bis auf weiteres mit mehreren festen Terminen pro Woche.

Bergedorf: Impfzentrum Bethesda-Krankenhaus, Termine jeweils mittwochs 14:00 bis 16:30 Uhr. Eine weitere Impfstelle wird voraussichtlich im Dezember in Betrieb genommen, ab Inbetriebnahme bis auf weiteres mit mehreren festen Terminen pro Woche.

Harburg: Impfzentrum im EKZ Phoenix-Center – feststehende Termine (jew. 13:30-19:45): 27. und 30. November; 1. und 2. Dezember, im Folgenden bis auf weiteres mit mehreren festen Terminen pro Woche.

Altona: Impfzentrum Kühnehöfe, Tasköprüstraße 1-3 – feststehende Termine (jew. 13:00-20:00 Uhr): 26. und 27. November; 29. und 30. November; 1. und 2. Dezember, im Folgenden bis auf weiteres mit mehreren festen Terminen pro Woche.

Eimsbüttel: Impfzentrum Eimsbüttel – voraussichtlicher Beginn 5. Dezember, ab Inbetriebnahme bis auf weiteres mit mehreren festen Terminen pro Woche.

An allen genannten Standorten wird der Durchführung von Erstimpfungen nach wie vor eine große Bedeutung beigemessen. Personen, die eine Erstimpfung wünschen, sollen sich daher am Einlass melden und werden je nach verfügbarer Kapazität bevorzugt versorgt, um etwaige Wartezeiten so weit als möglich zu reduzieren.

Diese Standorte ergänzen die bereits bestehenden Impfzentren, die an Krankenhaus-Standorten eingerichtet worden sind. Für die folgenden Impfzentren ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich:

Hamburg-Mitte: AK St. Georg, Zentrum für Impfmedizin (Institut für Hygiene und Umwelt)

Hamburg-Nord: AK Nord – Heidberg, AK Barmbek, Israelitisches Krankenhaus

Wandsbek: AK Wandsbek, Bundeswehr-Krankenhaus

Harburg: AK Harburg

Altona: AK Altona, Asklepios Westklinikum Rissen

Eimsbüttel: Agaplesion Diakonieklinikum, Albertinen-Krankenhaus

Weiterhin sind an allen Impfstellen zusätzliche Kapazitäten im Aufbau, sodass weitere Angebote ergänzt und zusätzliche Termine bereitgestellt werden können.

Dies gilt für die städtischen Angebote ebenso wie für haus- und fachärztliche Praxen, insbesondere aber auch für den Bereich der betriebsmedizinischen Angebote.

Für die städtischen Impfzentren in den Bezirken ist darüber hinaus vorgesehen, künftig Impfungen an wiederkehrenden Terminen und festen Wochentagen anzubieten.

Die Sozialbehörde wird zu den Terminplanungen ab Ende November öffentlich informieren, sobald die Planungen abgeschlossen sind.

Insgesamt hält die Stadt 21 Impfzentren im gesamten Stadtgebiet und allen Bezirken bereit, wenn die im Aufbau befindlichen Standorte binnen der kommenden Wochen den Betrieb aufgenommen haben.

Ergänzend kommen weiterhin Angebote durch mobile Impfteams hinzu, die an wechselnden Standorten im gesamten Stadtgebiet Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen anbieten, um möglichst kurze Wege zu einem Impfangebot zu ermöglichen. Sie werden ebenfalls ohne vorherige Terminvereinbarung in Anspruch genommen. Die vollständige Aufstellung, welche Impfangebote tagesaktuell zur Verfügung stehen, ist unter www.hamburg.de/corona-impfstationen abrufbar.

Der Weg zur Auffrischungsimpfung gegen Covid-19 in Hamburg

Bei Beachtung des sechsmonatigen Abstands zwischen Grundimmunisierung und Auffrischungsimpfung wird schrittweise für alle Hamburgerinnen und Hamburger, für die eine Auffrischungsimpfung gegen Covid-19 empfohlen ist, eine solche Impfung angeboten. Auch ohne Auffrischungsimpfung bleibt der Status als „vollständig geimpft“ nach i.d.R. zwei Impfstoffdosen erhalten. Weil zuerst hochaltrige und vorerkrankte Personen die Grundimmunisierung erhalten hatten, steht für diese Personen aufgrund des Zeitablaufs auch zuerst die Auffrischungsimpfung an. Weiterhin gilt daher die folgende Vorgehensweise:

Die Auffrischungsimpfung kommt in der Regel sechs Monate nach der zweiten Impfung in Frage. Dieser Abstand ist medizinisch sinnvoll und entspricht der Zulassung durch die Europäische Arzneimittelbehörde. Bei Impfungen mit dem Janssen-Vakzin von Johnson & Johnson kann eine Optimierung bereits vier Wochen nach der Impfung erfolgen. Ausnahmen oder Abweichungen sind im ärztlichen Ermessen möglich.

Schritt 1: Vereinbaren Sie einen Impftermin bei Ihrem Haus- oder Facharzt. Melden Sie sich dafür direkt in der Praxis. Möglicherweise steht Ihnen auch eine Auffrischungsimpfung durch Ihren betriebsärztlichen Dienst zur Verfügung.

Schritt 2: Sofern in Ihrer Praxis keine Kapazitäten bestehen oder keine Impfungen angeboten werden, prüfen Sie, welche andere Praxis in Ihrem Stadtteil freie Kapazitäten hat. Dafür bieten über einhundert weitere Praxen eine (Auffrischungs-) Impfung auch für alle an, die üblicherweise nicht Patientin oder Patient in dieser Praxis sind. Die Aufstellung der Kassenärztlichen Vereinigung ist nach Stadtteilen sortiert. Neu: Zusätzlich können Sie auch über die Telefonnummer 116 117 erfragen, in welcher Praxis noch freie Kapazitäten bestehen. Melden Sie sich für eine Terminvereinbarung dann direkt in der in Frage kommenden Praxis.

Schritt 3: Wer die Auffrischungsimpfung nach Ablauf von sechs Monaten seit der Grundimmunisierung benötigt, aber nicht in einer Arztpraxis erhalten kann, kann auf die zusätzlichen Angebote der Stadt Hamburg zurückgreifen. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, einen Termin online zu buchen. Alternativ können kurzfristig auch die Angebote der mobilen Teams aufgesucht werden, hier kann es jedoch bei hoher Nachfrage zu Wartezeiten kommen. Welches Angebot spontan zur Verfügung steht, kann täglich aktuell unter www.hamburg.de/corona-impfstationen abgerufen werden.

Informationen für Bürgerinnen und Bürger sind aktuell unter www.hamburg.de/corona-impfung abrufbar.

Senat weitet 2G-Regel auf weitere Bereiche aus

Der Senat hat mit Wirkung vom 20. November 2021 das obligatorische 2G-Zugangsmodell für bestimmte Einrichtungen mit Publikumsverkehr, die durch ein besonders hohes Infektionsrisiko gekennzeichnet sind, eingeführt. Diese Einrichtungen dürfen ausschließlich im 2G-Zugangsmodell für den Publikumsverkehr öffnen bzw. ihre Angebote erbringen. Der Senat hat heute beschlossen, das 2G-Modell gemäß MPK-Beschluss vorsorglich auf weitere Bereiche auszuweiten.

Nach dem MPK-Beschluss vom 18. November 2021 ist die Erweiterung des obligatorischen 2G-Zugangsmodells auf die folgenden Bereiche in Innenräumen erforderlich, wenn der Schwellenwert von 3 in der Hospitalisierungsinzidenz überschritten wird. Der Senat hat bereits heute die Ausweitung beschlossen, die ab Montag, 29. November 2021 in Kraft treten wird:

  • allgemeine Veranstaltungen, soweit in Innenräumen
  • touristische Stadtrundfahrten und Hafenrundfahrten
  • Beherbergung
  • Freizeiteinrichtungen und Gästeführungen, soweit in Innenräumen
  • Kulturelle Einrichtungen:
    • Theater, Opern, Konzerthäuser, Konzertsäle, Musiktheater, Filmtheater (Kinos), Planetarien und Literaturhäuser
    • Livemusikspielstätten und Musikclubs, jeweils soweit es sich um Angebote in Innenräumen handelt
    • zoologische und botanische Gärten sowie Tierparks, jeweils soweit es sich um Angebote in Innenräumen handelt
    • Museen, Gedenkstätten, Ausstellungshäuser, Bibliotheken und Archive, jeweils soweit in Innenräumen
  • Sportveranstaltungen vor Publikum (entsprechend der Regelung für Veranstaltungen im Freien, gilt das obligatorische 2G-Zugangsmodell für Sportveranstaltungen im Freien erst ab einer Personenzahl von 250; dasselbe gilt auch für nicht-stationäre Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 250 Sportausübenden)
  • Volksfeste
  • Bildungsangebote, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind
  • Spielbank, Spielhallen und Wettvermittlungsstellen

Weiterhin gilt eine tägliche Testpflicht für ungeimpftes Personal. Die Ausnahme für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre bleibt zunächst bestehen. Sie gilt auch für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Um die Kontrolle der Nachweispflicht zu vereinfachen, sind die Betriebe weiterhin verpflichtet, digitale Kontrollmöglichkeiten für die Prüfung bereitzuhalten, z. B. die App CovPassCheck.

Die Hamburgische Eindämmungsverordnung wird auf Grundlage der Senatsentscheidung angepasst und tritt am Montag, 29. November 2021, in Kraft.

9. November

Am 9. November jährt sich die Reichspogromnacht, eine Nacht der Barbarei, in der jüdische Menschen attackiert, getötet und verschleppt wurden. Deshalb putzen wir an dem Tag Stolpersteine an den Gehwegen Bramfelds, um an diejenigen zu erinnern, die durch den Nationalsozialismus ihre Wohnungen und Besitztümer, ihre Familien und ihre Leben verloren.

Jede*r kann sich an der Stolperstein-Aktion beteiligen.Wir beginnen am Dienstag, den 9. November um 10:30 Uhr in der Fabriciusstraße (22). Alle weiteren Informationen erhaltet ihr auf Anfrage bei schwieger@spd-bramfeld.de

Bramfelder Stolpersteine:

AdressePerson(en)Inschrift
Berner Chaussee 16
Wilhelm CzymmekHier wohnte
Wilhelm Czymmek
Jg. 1906
mehrfach verhaftet
zuletzt 1942
1944 Neuengamme
ermordet 16.1.1945
Außenlager
Bremen-Farge
Bramfelder Chaussee 269
Karl LorenzenHier wohnte
Dr. Karl Lorenzen
Jg. 1889
verhaftet 1938
Fuhlsbüttel
Flucht in den Tod
6.2.1938
Bramfelder Chaussee 316
Leo BornsteinHier wohnte
Leo Bornstein
Jg. 1899
deportiert 1942
ermordet in
Raasiku bei Reval
Fabriciusstraße 22
Jacob NeugartenHier wohnte
Jacob Neugarten
Jg. 1882
verhaftet 1942
KZ Fuhlsbüttel
deportiert 1942
KZ Natzweiler
Mauthausen
Auschwitz
ermordet Nov. 1942
Fabriciusstraße 22
Alfred NeugartenHier wohnte
Alfred Neugarten
Jg. 1925
verhaftet 1942
KZ Fuhlsbüttel
ermordet 18.3.1945
Buchenwald
Fabriciusstraße 22
Käthe Neugarten geb. PünjerHier wohnte
Käthe Neugarten
geb. Pünjer
Jg. 1893
gedemütigt/entrechtet
Flucht in den Tod
31.7.1942
Fabriciusstraße 274
Paul Aron GoldschmidtHier wohnte
Paul Aron
Goldschmidt

Jg. 1874
deportiert 1943
Theresienstadt
tot 12.12.1943

update 9. November 2021:

Unser neuer Landesvorstand

Wir haben eine neue Landesspitze.

Herzlichen Glückwunsch an unsere Doppelspitze aus Melanie Leonhard (Harburg) und Nils Weiland (Wandsbek). Als stellvertretende Landesvorsitzende wurden Ksenija Bekeris (Nord), Mithat Capar (Altona) und Alexander Mohrenberg (Bergedorf) gewählt. Schatzmeister bleibt Christian Bernzen (Mitte).

Herzlichen Glückwunsch auch an die frische gewählten Beisitzer.

(c) SPD Hamburg

Endlich: Brado-Passage frei

Heute hat der Bezirksamtsleiter Thomas Ritzenhoff die “Bramfelder-Dorfpassage” eröffnet.

Wie bekannt, ging dieser Eröffnung ein langes Tauziehen zwischen Inverstoren, Finanzbehörde, Bezirksamt und Anliegern voraus.
Erst mit dem Ankauf von Flächen durch Kaufland und der Marktplatz-Galerie konnte das Projekt in Angriff genommen werden.

Thomas Ritzenhoff eröffnet
der Weg ist frei
Fotos: Christine Krahl

U5 OST – JETZT KANN ES LOSGEHEN

Hamburgs neue U-Bahn-Linie U5 hat eine wichtige Hürde genommen. Die Planfeststellungsbehörde in der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) hat die Planungen der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) für den ersten Abschnitt der U5 von Bramfeld in die City Nord festgestellt. Im Rahmen des seit Sommer 2019 laufenden Planfeststellungsverfahrens prüfte die Behörde die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften in den Planungen und nahm eine Abwägung von privaten und öffentlichen Belangen vor.

(c) Hamburger Hochbahn

Mit dem nun vorliegenden Planfeststellungsbeschluss kann die HOCHBAHN die Aufträge für die bauvorbereitenden Maßnahmen erteilen. Die ersten Arbeiten zur Vorbereitung auf die Leitungsverlegungen sollen noch im Oktober beginnen.

Der rund 5,8 km lange Bauabschnitt der U5 führt von Bramfeld über Steilshoop und Barmbek-Nord in die City Nord und schließt damit wichtige Lücken im Netz. Hier auf dem ersten Abschnitt bindet die U5 künftig Stadtteile mit mehr als 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern und über 30 000 Arbeitsplätze erstmalig an das Hamburger Schnellbahnnetz an. Nach der Fertigstellung der gesamten U5 werden auf dem Abschnitt von Bramfeld in die City Nord rund 40 000 Fahrgäste pro Tag erwartet. Die Baukosten belaufen sich auf rund 1,8 Milliarden Euro. Die Aufnahme des ersten Probebetriebs ist für 2027 vorgesehen.

Weiterführende Informationen zum erreichten Meilenstein finden Sie hier.

Und unter: https://www.hamburg.de/bwi/np-aktuelle-planfeststellungsverfahren/15450764/u5-ost/