Modal Split 2022: „Wir werden Ursachenforschung betreiben müssen“

Der Hamburger Senat hat am Montag Zahlen zur Entwicklung des Alltagsverkehrs und des Mobilitätsverhaltens der Hamburgerinnen und Hamburger vorgestellt. Aus dem sogenannten Modal Split geht hervor, dass jeweils 22 Prozent der Wege in Hamburg zu Fuß (2017: 27 Prozent) oder mit dem Rad (2017: 15 Prozent) zurückgelegt werden. Auf den ÖPNV entfällt ein Anteil von rund 24 Prozent (2017: 22 Prozent), auf das Auto 32 Prozent (2017: 36 Prozent). Mit einem Anstieg von 64 auf 68 Prozent konnte der Umweltverbund aus Fuß-, Rad- und ÖPNV-Verkehren im Vergleich zum Auto weiter an Marktanteilen gewinnen. Große Verschiebungen gab es vor allem innerhalb des Umweltverbunds.

Ole Thorben Buschhüter, verkehrspolitischer Sprecher der Hamburger SPD-Fraktion

Dazu Ole Thorben Buschhüter, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Die Corona-Pandemie hat das Mobilitätsverhalten ordentlich durcheinander geschüttelt. Der ÖPNV wurde von vielen Menschen gemieden, die Nutzung des Fahrrads erlebte in dieser Zeit hingegen eine echte Hochkonjunktur. Diese Entwicklung klingt langsam ab, findet sich aber natürlich im aktuellen Modal Split wieder. Zwei andere Zahlen geben jedoch Anlass zum verstärkten Nachdenken: Der Anteil des Fußgängerverkehrs ist seit 2017 stark gefallen und auch die Zahl derjenigen stagniert, die ein Auto als Fahrende steuern, während deutlich weniger Menschen im Auto mitfahren. Hier werden wir Ursachenforschung betreiben müssen. Vergleichen wir die aktuellen Werte mit den Zielzahlen für 2030, fällt auf, dass wir beim ÖPNV noch besser werden müssen. Dafür haben wir längst die Weichen gestellt: Das günstige Deutschlandticket, neue Schnellbahnstrecken und Angebote wie XpressBus-Linien und On-Demand-Verkehre werden dabei helfen, die Attraktivität des ÖPNV noch deutlich zu steigern. Unser Ziel bleibt ein ÖPNV-Anteil von 30 Prozent am Modal Split, den wir mit dem Hamburg-Takt erreichen wollen. Bis 2030 sollen alle in Hamburg innerhalb von fünf Minuten ein öffentliches Verkehrsangebot erreichen können.“

Auswechslungen im Hamburger Senat

Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher hat heute in einer gemeinsamen Sitzung der SPD Fraktion Hamburg sowie des Landesvorstands der SPD Hamburg seine Pläne zu einer personellen Umbildung des Senats vorgestellt. Diese ist nötig, weil sowohl die Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Dorothee Stapelfeldt als auch Wirtschaftssenator Michael Westhagemann ihren Wunsch erklärt hatten, Ende 2022 aus dem Senat auszuscheiden.

Als neue Senatorin für Wirtschaft und Innovation schlug Tschentscher die Landesvorsitzende der SPD Hamburg und bisherige Senatorin für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Melanie Leonhard vor.

Die bisherige IBA-Geschäftsführerin Karen Pein wurde als neue Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen vorgeschlagen. Melanie Schlotzhauer, bisher Staatsrätin in der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration, soll die Leitung der Behörde übernehmen. Als neuer Staatsrat für Gesundheit soll Tim Angerer folgen.

Der Vorschlag des Ersten Bürgermeisters wurde vom Landesvorstand einstimmig angenommen. Die Wahl der vorgeschlagenen Senatorinnen durch die Hamburgische Bürgerschaft ist für den 15. Dezember 2022 geplant.

Fakten zum PUA Cum-Ex der Hamburgischen Bürgerschaft

Eine Koalition aus CDU und Linkspartei hat einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) „Cum-Ex“ eingesetzt – genau ein Jahr vor der jüngsten Bundestagswahl. Für die Unterstellungen und Vorwürfe haben CDU und Linke auch nach Durchsicht tausender Aktenseiten und umfänglicher Zeugenbefragung keine Belege – im Gegenteil.

Kein finanzieller Schaden für Hamburg
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner Entscheidung Ende Juli 2021 endlich mehr Rechtsklarheit in das komplizierte System der Cum-Ex-Geschäfte gebracht. Die Strafbarkeit der Cum-Ex-Geschäfte der Warburg Bank ist nun höchstrichterlich festgestellt. Die Bank hat alle Cum-Ex-Gelder plus Zinsen zurückgezahlt, sodass Hamburg kein finanzieller Schaden entstanden ist. Vielmehr hat Finanzsenator Dr. Andreas Dressel im April 2022 vor dem PUA erklärt, dass die Stadt bei den Cum-Ex-Zahlungen der Warburg Bank ein erhebliches Plus in der Staatskasse verzeichnet hat. Hintergrund sind Hinterziehungszinsen in Höhe von sechs Prozent p.a., die die Warburg Bank zusätzlich zur zu Unrecht einbehaltenen Summe von 176 Millionen Euro zu entrichten hat.

Keine politische Einflussnahme
Nach eineinhalb Jahren Aufklärungsarbeit und Befragung von über 50 Zeugen aus unterschiedlichen Abteilungen, Ämtern und Behörden ist festzustellen: Alle befragten Zeugen haben unabhängig voneinander sehr deutlich erklärt, dass es keine Einflussnahme durch die Politik auf Steuerentscheidungen gegeben hat.

Keine strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
Gegen Olaf Scholz und Peter Tschentscher sind – teils als kopierte Internet-Vordrucke gefertigte – Strafanzeigen gestellt worden. Die Staatsanwaltschaft hat geprüft, ob ein sog. Anfangsverdacht vorliegt und Ermittlungsverfahren eingeleitet werden müssen. Schon der Anfangsverdacht wurde verneint, strafrechtliche Ermittlungsverfahren mussten nicht eingeleitet werden. Die Vorprüfungen haben „keine zureichenden Verdachtsmomente für Straftaten“ ergeben. Die Generalstaatsanwaltschaft hat diese Entscheidung überprüft und bestätigt.

Kein plötzlicher Sinneswandel der Steuerverwaltung
Anders als immer wieder behauptet: Die Steuerrückforderungen sind Ende 2016 nicht verjährt. Das Finanzamt hat Ende 2016 Änderungsbescheide erlassen, mit denen die fünfjährige Zahlungsverjährung neu in Gang gesetzt wurde. Diese Änderungsbescheide liegen allen Mitgliedern des PUA vor.

Kein Vergleich oder Erlass von Steuern zugunsten der Warburg-Bank
Es hat keinen Vergleich oder Erlass von Steuern zugunsten der Warburg-Bank gegeben und auch keine Gespräche darüber. Ein solches Vorgehen ist im Steuerrecht gar nicht zulässig. Der damalige Leiter der Steuerverwaltung Hamburg hat in öffentlicher Sitzung vor dem PUA und auch bereits 2020 vor dem Haushaltsausschuss der Bürgerschaft erklärt, dass es mit der Warburg-Bank Gespräche über den der Besteuerung zugrundeliegenden Sachverhalt gab – aber gerade nicht über die Höhe der Steuerschuld. Weitere Zeugen haben dies bestätigt.