Machbarkeitsstudie für U5-Mitte vorgestellt

Neue U-Bahnlinie 5 ist realisierbar

Der Senat hat heute die Machbarkeitsstudie für den Bauabschnitt U5 Mitte vorgestellt. Das Fazit: Der Bau und Betrieb der neuen U-Bahnlinie 5 ist notwendig und realisierbar. Mit der geplanten Strecke werden wichtige Wirtschafts- und Wissenschaftsstandorte an das Schnellbahnnetz angeschlossen. Mehr als 150.000 Hamburgerinnen und Hamburger erhalten entlang der gesamten Planungsstrecke der neuen U-Bahn erstmals einen direkten Schnellbahnzugang. Durch Verknüpfung mit den bestehenden Linien gibt es weitere neue Umsteigemöglichkeit. Bürgerinnen und Bürger können sich auf der Online-Plattform schneller-durch-hamburg.de an den weiteren Planungen beteiligen.

Dazu Dorothee Martin, verkehrspolitische Sprecherin SPD-Bürgerschaftsfraktion: “Mit der U5 erhalten rund 150.000 Hamburgerinnen und Hamburger quer durch die Stadt erstmals einen direkten  Schnellbahnanschluss. Die U5 wird Busse entlasten, die Fahrgastkapazitäten erhöhen, Fahrzeiten verkürzen und Stadtteile verbinden. Mit anderen Worten: Wir bauen mit der U5 das Fundament für einen ÖPNV, der den Anforderungen der Zukunft gerecht wird und deutlich mehr Komfort bringt. Das wäre allein schon aus Kapazitätsgründen so mit einer Stadtbahn nicht möglich gewesen. Deshalb freue ich mich, dass wir mit dem Abschluss der Machbarkeitsuntersuchung für die U5 Mitte einen weiteren Schritt in Richtung Realisierung der U5 vorangekommen sind. Jetzt sind die Hamburgerinnen und Hamburger gefragt: Sie haben im Beteiligungsverfahren die Möglichkeit, ihre U5 mitzugestalten. Ich hoffe auf eine rege Beteiligung, damit die Wünsche und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort berücksichtigt werden und wir das Projekt U5 gemeinsam auf den Weg bringen können.”

 

Auch 2018: Über 11.000 neue Wohnungen genehmigt

Im vergangenen Jahr wurde in Hamburg den Neubau von 11.243 Wohnungen genehmigt.

Damit wurde die Zielmarke von 10.000 Baugenehmigungen zum dritten Mal in Folge deutlich übertroffen.

Seit der Regierungsübernahme der SPD im Jahr 2011 wurden somit insgesamt Baugenehmigungen für 83.512 neue Wohnungen erteilt.

Was sich 2019 ändert 5

Neustart für eine stabile Rente

Wir sorgen für eine stabile Rente in den nächsten Jahren. Wer lang gearbeitet hat, ist im Alter ordentlich abgesichert.

  • Wir stoppen den Rückgang des Rentenniveaus und schreiben es bei 48 Prozent bis 2025 fest. Damit machen wir die Rentenhöhe unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung.
  • Unabhängig davon gilt weiter: Wenn die Löhne steigen, erhöhen sich auch die Renten in gleichem Maße.
  • Wir begrenzen den Beitragssatz auf 20 Prozent, damit die Jüngeren nicht überfordert werden.
  • Für Frauen und Männer, bei denen irgendwann die Gesundheit nicht mehr mitmacht, gibt es die Erwerbsminderungsrente. Wir machen sie für künftige Fälle noch besser.

Was sich 2019 ändert 4

Schutz und Sicherheit für Beschäftigte

Wir wollen, dass alle Menschen in unserem Land einen guten Arbeitsplatz haben, an dem sie geachtet werden und ihre Rechte geschützt sind.

  • Wer lange arbeitslos ist, erhält mit dem sozialen Arbeitsmarkt eine Chance für den Wiedereinstieg. Allein dafür stellen wir in dieser Legislaturperiode vier Milliarden Euro bereit.
  • Seit dem 1. Januar können Beschäftigte befristet die eigene Arbeitszeit reduzieren – egal, aus welchem Grund. Anschließend haben sie die Garantie, wieder zur alten Arbeitszeit zurückkehren zu können. Das heißt: Mehr Selbstbestimmung und Sicherheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Frauen bleiben nicht länger in der „Teilzeitfalle“ hängen.
  • Beschäftigte haben ab Januar 2019 mehr Rechte auf Weiterbildung. Damit helfen wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sich auf die Veränderungen am Arbeitsmarkt insbesondere durch die Digitalisierung einzustellen.

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Mehr bezahlbarer Wohnraum

Wir sorgen für mehr bezahlbare Wohnungen.

  • Wir investieren mit zusätzlich 2,4 Milliarden Euro bis 2021 massiv in den Bau von Sozialwohnungen. Den Bau von bezahlbaren Mietwohnungen fördern wir darüber hinaus durch steuerliche Anreize.
  • Außerdem werden Grundstücke des Bundes, auf denen bezahlbare Wohnungen errichtet werden sollen, verbilligt abgegeben.
  • Wir haben die Mietpreisbremse verschärft. Seit Jahresbeginn müssen Vermieter offenlegen, wie viel der Vormieter gezahlt hatte, wenn die neue Miete mehr als zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegt.
  • Mieterinnen und Mieter können Mietwucher nun einfacher rügen und zu viel gezahlte Miete zurückverlangen.
  • Außerdem schützen wir Mieterinnen und Mieter vor extremen Mieterhöhungen nach Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen. Bislang dürfen Vermieter 11 % der Kosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Das drücken wir auf 8 % überall dort, wo der Wohnungsmarkt angespannt ist. Und: Mehr als 3 € pro Quadratmeter darf die Monatsmiete innerhalb von sechs Jahren nicht steigen.
  • Mit dem Baukindergeld unterstützen wir junge Familien: Für jedes Kind gibt es bis zu 12.000 €, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen 75.000 € plus 15.000 € pro Kind nicht übersteigt.

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Mehr Investitionen in Bildung

Wir sorgen dafür, dass es Kindern, die jetzt in Armut leben, besser geht. Wir wollen, dass es jedes Kind in Deutschland packt.

  • Mit dem Gute-Kita-Gesetz investieren wir 5,5 Milliarden in den Ausbau und die Qualität der Kindertagesbetreuung.
  • Familien mit kleinem Einkommen erleichtert der höhere Kinderzuschlag das Leben. Ihn erhalten künftig 500.000 Kinder mehr als bisher.
  • Für Familien in der Grundsicherung (Hartz IV) verbessern wir das Schulstarterpaket und machen das Essen in Schule oder Kita kostenlos.

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Mehr Geld im Portemonnaie

Wir sorgen dafür, dass die Beschäftigten mehr Netto vom Brutto haben, vor allem Familien.


  • Wir sorgen dafür, dass Lohnerhöhungen trotz Inflation im Geldbeutel der Beschäftigten ankommen. Die sogenannte kalte Progression wird ausgeglichen.
  • Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt um 0,5%. Davon profitieren alle Beschäftigten.
  • Arbeitgeber zahlen ab 2019 wieder insgesamt die Hälfte des Beitragssatzes in der Gesetzlichen Krankenversicherung, also auch die Hälfte des Zusatzbeitrags. Für Beschäftigte wie auch Rentnerinnen und Rentner heißt das: mehr Geld in der Haushaltskasse. Ein Beispiel: Wer monatlich 3000 Euro brutto verdient, hat künftig 15 Euro mehr im Monat.
  • Das Kindergeld wird im Juli erhöht, auch der Kinderfreibetrag steigt.

Unterm Strich bedeutet dies, dass ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von jährlich gut 42.000 Euro im künftig im Jahr 402 Euro mehr hat. Ab 2020 werden es sogar 648 Euro zusätzlich sein.

Der Rote Dorfplatz Dezember 2018 ist erschienen.

Unsere Mitgliederzeitung “Der Rote Dorfplatz” ist wieder erschienen.

Er beinhaltet auf Seite 1 auch die Einladung zu unserer Distriktsversammlung am Dienstag, den 11. 12. um 19:30 Uhr und zu unserer Mitgliederehrung mit Grünkohlessen am Freitag, den 14. 12. um 19:00 Uhr.

Meldet Euch bitte mit Angabe des Essenswunsches bis zum 10. Dezember 2018 an unter andreas.richard.ernst@web.de oder telefonisch unter
0172 5421884.

Die Mitgliederzeitung steht hier zum Download bereit.

Bezirk Wandsbek sucht Grünpatenschaften

Ökologisch gestaltete Neuanlage öffentlicher Grünflächen wird finanziell gefördert
Die Initiative kam aus der Bezirksversammlung. Nun hat das Bezirksamt Wandsbek in enger Zusammenarbeit mit bezirkspolitischen Vertreterinnen und Vertretern das Angebot entwickelt, die Neuanlage einer ökologisch gestalteten öffentlichen Fläche in Verbindung mit einer dauerhaften Grünpatenschaft zu übernehmen, die auch finanziell vom Bezirk unterstützt wird.

Mithilfe von Grünpatenschaften soll die ökologische Gestaltung von Grünflächen gefördert und insbesondere neue und verbesserte Lebensräume für Tiere und Pflanzen im Bezirk geschaffen werden. Das Ziel ist eine dauerhafte und langfristige Anlage von mehr ökologischem Grün und eine Aufwertung von Grünflächen. Hierfür stellt der Bezirk zunächst 50.000 Euro bereit.

Bürgerinnen und Bürger als Einzelpersonen, Vereine und Institutionen oder auch sonstige Gruppen bekommen nun die Möglichkeit, die Aufwertung und Pflege von Flächen in Parks, Grünverbindungen, Kleingartenanlagen oder auch an öffentlichen Plätzen, Orts- oder Stadtteilzentren zu übernehmen. Beispiele können die Einsaat und Pflanzung heimischer Pflanzen, eine Umgestaltung von Rasenflächen als Blühwiesen oder auch die Anlage einer Streuobstwiese sein.

Die Patenschaft soll in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Fachleuten im Bezirksamt erfolgen. Damit die Paten aber auch das Bezirksamt verlässlich zusammenarbeiten können, sollen die Patenschaften mindestens für 3 Jahre geschlossen werden und sich auf Flächen mit einer Mindestgröße von 20 qm beziehen. Die finanzielle Förderung wird pauschal angelegt sein und im Anlage- und Fertigstellungsjahr erfolgen.

Interessenten können ab sofort Anträge stellen. Weitere Informationen zu den Grünpatenschaften sowie Förderanträge sind zu erhalten unter https://www.hamburg.de/wandsbek/freizeit-umwelt/gruenpatenschaften/11934246/gruenpatenschaften/.